Das DVPi ist anerkannter Bildungsträger und nach AZAV zertifiziert.
Dies ermöglicht Ihnen eine Vielzahl von staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihre Fahrlehrerausbildung. Wir möchten Ihnen gerne einige dieser Finanzierungshilfen hier vorstellen.
Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Das DVPi ist anerkannter Bildungsträger und nach AZAV zertifiziert.
Sie können Ihre Aus- und Weiterbildungen beim DVPi mit den unten genannten Möglichkeiten fördern lassen.
Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell gefördert werden.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden:
Die genauen Regelungen für eine Förderung mit Bildungsgutschein sind sehr umfangreich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer für Sie zuständigen Agentur für Arbeit .
Das Aufstiegs-BAföG beruht auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das zum Zweck der Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen bereits 1996 erlassen wurde. Im Jahr 2009 wurde es reformiert mit dem Ziel, den Zugang zum Aufstiegs-BAföG für den Einzelnen noch leichter zu gestalten.
Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Gefördert werden verschiedene Fortbildungsabschlüsse wie z.B. Fahrlehrerausbildung Grundlehrgang Klasse BE (Pkw).
Einen Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen. Hier finden Sie eine Übersicht der Ämter für Ausbildungsförderung sowie die Möglichkeit der Online Antragsstellung
Weitere ausführliche Informationen über Aufstiegs-BAföG und über die verschiedenen Voraussetzungen erhalten Sie im Internet unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de oder bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (in Hessen bei den Studentenwerken ).
Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Erwerbstätige, wie z.B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.
Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern.
Eine Förderung durch die Bildungsprämie kann immer nur alle 2 Jahre gewährt werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro). Die Bildungsprämie muss bereits vor dem Lehrgangsbeginn bei der zuständigen Beratungsstelle beantragt werden. Also erst die Beratungsstelle aufsuchen und dann anmelden.
Sie müssen sich an eine der Beratungsstellen wenden und einen Beratungstermin vereinbaren. Eine Übersicht der Beratungsstellen finde Sie unter www.bildungspraemie.info .
Weitere ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter der Hotline 0800 2623 000.
Die Qualifizierungsoffensive des hessischen Wirtschaftsministeriums erfolgt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Interessierte können sog. „Qualifizierungsschecks“ erhalten, mit denen 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert werden.
Hessische Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die entweder keinen anerkannten Berufsabschluss in der ausgeübten Tätigkeit haben oder die älter als 45 Jahre sind. Unabhängig von Alter und Qualifikation werden gefördert: in Teilzeit Beschäftigte mit bis zu 30 Wochenstunden oder Personen die als Ausbilder tätig sind.
Weiterbildungen, die darauf abzielen den Teilnehmenden Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.
Neben den bereits genannten Voraussetzungen muss eine persönliche und kostenlose Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle erfolgt sein.
Es gibt in Hessen verschiedene Beratungsstellen. Hier finden Sie eine Übersicht .
Weitere ausführliche Informationen zum Qualifizierungsoffensive Hessen finden Sie hier .
Das Soldaten-VersorgungsG ist das "Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen" (Soldatenversorgungsgesetz). Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden die ehemaligen Soldaten unterstützt.
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist zusätzlich eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ( SGB III ) möglich.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, welche im Rahmen des Konjunkturpaket II in 2008 eingeführt wurde, um drohende Entlassungen aufgrund einer konjunkturbedingten Auftragsflaute zu vermeiden. Bezieher von KuG, die eine Weiterbildung besuchen möchten, können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Gering qualifizierte Bezieher von Kurzarbeitergeld (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können).
Weiterbildungen, die die Kompetenz des Beschäftigten für den Arbeitsmarkt erhöhen. Der Gabelstaplerführerschein ist z.B. eine typische geförderte Weiterbildung.
Neben den bereits genannten Voraussetzungen muss die Weiterbildung während betriebsüblicher Arbeitszeiten stattfinden und sie darf die Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
Einen Antrag zur Kurzarbeit finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit. Einen Antrag zur Förderung können Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Weitere ausführliche Informationen über das KuG, die Beantragung und die entsprechende Förderung finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit .
Das Kürzel WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
(1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und
(2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.
Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich.
Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurück liegen müssen.
Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Weitere ausführliche Informationen zum WeGebAU-Programm finden Sie auf dem Internetauftritt der Arbeitsagentur .
Hinter dem Begriff De-minimis steckt ein Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist für die Umsetzung des Förderungs-Programms zuständig.
Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um ein speziell für Speditionsunternehmen geschaffenes Projekt.
Weitere ausführliche Informationen zum De-minimis-Programm finden Sie auf der Website des BAG .
Auf dem Online-Portal des Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG), kann die Förderung online beantragt werden.
Dahinter steckt ein Förderprogramm für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Zuständig ist wie beim De-minimis-Programm das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um ein speziell für Speditionsunternehmen geschaffenes Projekt.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des BAG .
Auf dem Online-Portal des Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG), kann die Förderung online beantragt werden.
Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Die Unfall-Versicherungsträger (u.a. die Berufsgenossenschaften) und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten. Informieren Sie sich ausführlich auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung über die Voraussetzungen.
Nicht erstattete Lehrgangskosten können nach dem Einkommensteuergesetz voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls Sie sich in einem nicht ausgeübten Beruf ausbilden, können Sie die dadurch entstehenden Kosten – bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe – als Sonderausgaben von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer absetzen.