Die Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES wurde gesetzlich neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2018 ist die Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES so geregelt, dass alle zwei Jahre ein 1-Tages-Seminar besucht werden muss. Die alte Regelung, wonach Seminarleiter jedes Jahr zur 1-tägigen (ASF) bzw. 1-tägigen (FES) Fortbildung müssen entfällt und wird durch die neue Regelung ersetzt.
Da für ASF und FES zwei Seminarerlaubnisse vorliegen muss für jede eine 1-Tages-Fortbildung alle zwei Jahre besucht werden. Wenn in 2017 die jeweilige Fortbildung besucht wurde, ist die folgende Fortbildung bis zum 31.12.2019 zu absolvieren.
Teilnehmer sollten Inhaber der jeweiligen Seminarerlaubnis (ASF oder FES) sein.
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (1 Tag)
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