Die Ausbildung von Fahrlehrern in den Hospitationswochen sowie mit der Anwärterbefugnis, darf nur von entsprechend befähigten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden.
<NEU!Seit dem 1.1.2018 muss jeder Ausbildungsfahrlehrer gem. § 53 Abs. 3, alle vier Jahre, an einem 1-tägigen Fortbildungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer teilnehmen. Beim DVPi vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen Inhalte.
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten)
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